Sowohl bei Anträgen auf Finanzierung von stationären, wie auch bei ambulanten Maßnahmen führt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in jedem Einzelfall ein so genanntes Clearingverfahren durch, in dem er über Art und Umfang der zu erbringenden Leistung entscheidet.
Bei sämtlichen in diesem Zusammenhang stehenden Fragen beraten und unterstützen wir Sie gerne im Vorfeld. Wenn Sie es wünschen begleiten wir Sie auch zur Clearingsitzung.
Grundlegende Informationen zur Eingliederungshilfe und Unterlagen zum Clearingverfahren ( Hilfeplanverfahren ) erhalten sie hier
http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Sozialhilfe/Eingliederungshilfe/downloads/ .
Das Aufnahmeformular soll Sie unterstützen einige grundsätzliche Angaben für uns auf zu bereiten. Sie können uns das Formular im Vorgang zu einem Gespräch übersenden oder zu einem Informationstermin mitbringen.