Arbeitsleben / Rehabilitation

Die Bottroper Werkstätten sind von der Bundesagentur für Arbeit als Werkstätten für Menschen mit Behinderungen anerkannt. Deshalb stehen die Bottroper Werkstätten grundsätzlich allen Menschen mit Behinderung offen, unabhängig von Art und Schwere ihrer Behinderung.

Unsere wichtigste Aufgabe sehen wir darin, für jeden Beschäftigten den angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Dafür durchläuft jeder neue Beschäftigte den Berufsbildungsbereich, eine Rehamaßnahme, die von der Agentur für Arbeit oder einem Rentenversicherungsträger finanziert wird.

Eine Berufsbildungsmaßnahme kann bis zu 2 Jahren dauern und zielt auf einen adäquaten Arbeitsplatz innerhalb oder außerhalb der Werkstatt ab.

Entsprechend seiner Fähigkeiten und Neigungen wechselt der Beschäftigte dann in einen Arbeitsbereich unter fachkundiger Anleitung von Meistern, Gesellen und Technikern, die eine sonderpädagogische Zusatzausbildung besitzen.

Die behinderten Beschäftigten erhalten aus den Arbeitserlösen ein ihrer Leistung angemessenes Entgelt.

Im Förderbereich bieten wir insbesondere Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen eine ganzheitliche Förderung durch intensive Begleitung in speziell dafür eingerichteten Therapieräumen an.

Der Begleitende Dienst setzt sich aus Sozialarbeitern und Pädagogen zusammen. Er leistet den behinderten beschäftigten Menschen kontinuierliche Hilfestellung in allen rechtlichen, sozialen sowie medizinisch-therapeutischen Belangen. Im Bedarfsfall erstreckt sich diese Betreuung auch auf den engeren Familienkreis.