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Eine freundliche Betreuerin sitzt neben einem lächelnden Mädchen, zwischen Ihnen liegen Schulaufgaben, ein Bleistift und ein Radiergummi. InklusiveSchulbegleitung.jpg

Inklusive Schulbegleitung

Ein inklusives Schulsystem mit dem Ziel des gemeinsamen Lernens von Schülern mit und ohne Behinderung und/oder erhöhtem Förderungsbedarf, lässt sich mit Hilfe von Schulbegleitern nachhaltig und effektiv umsetzen.

Wir betreuen Kinder und Jugendliche im Kindergarten, an Regelschulen, an Förderschulen und auch am Berufskolleg. Unsere Inklusionsbegleiterinnen und Inklusionsbegleiter bieten eine zusätzliche Unterstützung für das Kind/den Jugendlichen an, mit dem Ziel, die besonderen Bedürfnisse im Schulbetrieb entsprechend zu unterstützen.

Folgende Aufgaben kann eine Schulbegleiterin/ein Schulbegleiter haben:

  • Lebenspraktische Hilfestellungen (z.B. die Bewältigung von Wegen mit dem Rollstuhl, Rollator)
  • Einfache pflegerische Tätigkeiten (z.B. bei Toilettengängen, Medikamentengabe)
  • Hilfen zur Mobilität (z.B. bei der Orientierung auf dem Schulgelände)
  • Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich (z.B. um Konflikte zu klären)
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern (z.B. mit den Kindern, aber auch mit den Eltern)

Für ein passgenaues Angebot zur schulischen Integration, ist neben der praktische Hilfe, auch eine gute Kooperation und Vernetzung aller Akteure erforderlich. Gerne unterstützen wir Sie natürlich auch bei der Antragsstellung und der Kommunikation mit den jeweiligen Schulen und Behörden.

Unser Angebot der Schulbegleitung können Kinder und Jugendliche aus Bottrop (in Einzelfällen auch aus anderen Kommunen) in Anspruch nehmen, die eine Behinderung haben.

Die Kosten der Schulbegleitung übernehmen, nach Antragsstellung und Bewilligung, das Sozial- oder Jugendamt der Stadt Bottrop. Die Antragstellung erfolgt im Dialog zwischen Vertretern der Schulen und den betroffenen Eltern. Die erforderlichen Unterlagen und einzureichenden Dokumente können beim jeweiligen Kostenträger erfragt werden. Ein frühzeitiger Austausch über bedeutsame schulische Einschränkungen des Kindes oder Jugendlichen ist ratsam! Nach Antragstellung wenden Sie sich bitte an unseren Koordinator des Schulbegleitdienstes. Im gemeinsamen Gespräch werden dann die notwendigen Hilfestellungen für den schulischen Alltag und die Umsetzung der individuellen Hilfe besprochen und abgestimmt (z.B. Die Auswahl einer/ eines passenden Schulbegleiterin/ Schulbegleiters, die Umsetzung und Fortschreibung der Hilfepläne, die Übernahme der Arbeitgeberpflichten und die Beratung und Anleitung in fachlichen Fragen).


Die rechtliche Grundlage zur „Teilhabe am gesellschaftlichen und schulischen Leben“ ist dabei von der Art der Behinderung oder Einschränkung abhängig:

  • Für Kinder und Jugendliche mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung gilt die Eingliederungshilfe gemäß § 53ff XII. Hier erfolgt die Antragstellung beim Sozialamt.
  • Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung gilt die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII. In diesem Fall müssen die Anträge beim Jugendamt gestellt werden.

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Werkstudententätigkeit

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13. Gehalt / Kinderzulagen
Bezahlung nach Tarifvertrag
Dienstrad-Leasing
Bezuschusste ÖPNV-Tickets
Mitarbeiterrabatte
Sinnstiftendes Tätigkeitsfeld
Mitarbeiterevents
Fortbildungsangebote / Weiterqualifizierungsmöglichkeiten
Kita-Plätze
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