Der Zuzahlungsbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Gewährung von Pflegewohngeld und ergänzende Sozialhilfe gemindert werden. Bitte wenden Sie sich in allen Fragen der Finanzierung des Heimaufenthaltes an

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Ilona Ledwon
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Entgeld ab 01.05.2009

Das Entgeld setzt sich zusammen aus:

Doppelzimmer

  Preis Unterkunft / Verpflegung Pflege Investitions-kosten Kosten bei 30 Tagen Kosten bei 31 Tagen Zahlung Pflegekasse Rest bei 30 Tagen Rest bei 31 Tagen
Pflegestufe 0 68,60 26,10 25,80 16,70 2.058,00 2.126,60 - 2.058,00 2.126,60
Pflegestufe I 83,89 26,10 41,09 16,70 2.516,70 2.600,59 1.023,00 1.493,70 1.577,59
Pflegestufe II 102,19 26,10 59,39 16,70 3.065,70 3.167,89 1.279,00 1.786,70 1.888,89
Pflegestufe III 121,16 26,10 78,36 16,70 3.634,80 3.755,96 1.510,00 2.124,80 2.245,96

Einzelzimmer

  Preis Unterkunft / Verpflegung Pflege Investitions-kosten Kosten bei 30 Tagen Kosten bei 31 Tagen Zahlung Pflegekasse Rest bei 30 Tagen Rest bei 31 Tagen
Pflegestufe 0 69,72 26,10 25,80 17,82 2.091,60 2.161,32 - 2.091,60 2.161,32
Pflegestufe I 85,01 26,10 41,09 17,82 2.550,30 2.635,31 1.023,00 1.527,30 1.612,31
Pflegestufe II 103,31 26,10 59,39 17,82 3.099,30 3.202,61 1.279,00 1.820,30 1.923,61
Pflegestufe III 122,28 26,10 78,36 17,82 3.668,40 3.790,68 1.510,00 2.158,40 2.280,68

 

Pflegewohngeld
   
Doppelzimmer mtl. 508,01
Einzelzimmer mtl. 542,08

Das Seniorenzentrum Käthe Braus hat, wie alle Pflegeeinrichtungen, Ausgaben getätigt, um die Einrich­tungsplätze anzubieten, einzurichten und zu erhalten. Diese Kosten sind in den Investitionskosten antei­lig enthalten und sollen nach dem Willen des Gesetzgebers gefördert werden. In NRW geschieht dieses mit Hilfe des Pflegewohngeldes. Anspruchsberechtigt ist diejenige Person, die gemäß Pflegeversiche­rungsgesetz pflegebedürftig ist. Die Höhe des Pflegewohngeldes wird nach dem „Bedürftigkeitsprinzip“ ermittelt. Das Pflegewohngeld wird in Höhe abhängig vom Einkommen (Renten, Mieteinnahmen, Zinsen usw.) gewährt. Zusätzliche Voraussetzung ist aber, dass das Vermögen des zukünftigen Bewohners unter 10.000,00 € liegt. Dabei wird das Vermögen der Kinder nicht berücksichtigt.

Diese Preise gelten bis zum Inkrafttreten neuer Pflegesätze und Entgelte.