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Infobrief für die Angehörigen unserer stationären Häuser

23.12.2022|News

Guten Tag, liebe Angehörige/ Zugehörige,

nun melden wir uns noch einmal in der Weihnachtswoche bei Ihnen!

In unseren Häusern sind mittlerweile die Weihnachtsbäume eingestielt und sie werden unter Beteiligung der Bewohner:innen geschmückt.
Vertraute Musik läuft dabei im Radio, Geschenke für den Heilig Abend wurden ausgesucht und verpackt und Gottesdienste sind geplant.
Es wird also festlich werden bei uns!

Und nun hat das Land noch so kurz vor Weihnachten eine neue CoronaSchutz-Verordnung rausgebracht, die für den Zeitraum vom 23.12.2022 bis zum 31.1.2023 gilt.

Darin ist vorgesehen, dass es auch für Einrichtungen von Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen ausreicht, wenn Besucher:innen am Vortag Ihres Besuchs einen Selbsttest vornehmen und das negative Testergebnis mündlich bestätigen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in unseren Häusern den Bewohner:innen, Mitarbeitenden und auch Ihnen als Besucher:innen eine größere Sicherheit anbieten wollen:
•    Wir halten Testmaterial vor, dass gelistet und qualitativ anerkannt ist
•    Sie haben die Möglichkeit, einen Selbsttest unter Anleitung bei uns durchzuführen
•    Oder wir übernehmen zu ausgewiesenen Testzeiten die Testungen, wie bisher auch gewohnt.

Diese Maßnahmen sind aus unserer Sicht gerechtfertigt:
•    Wir erleben immer wieder, dass wir Corona-Infektionen bei Bewohner:innen trotz ausreichendem Impfstatus zu verzeichnen haben.
•    Quarantäne ist die Folge und einhergehend eine eingeschränkte Lebensqualität. 
•    Auch Mitarbeitende sind trotz Impfung infiziert, erkrankt und fallen aus. 
Wir sehen es somit als notwendig an, durch die Testungen mgl. Infektionsträger zu identifizieren.

Auch bitten wir darum, weiter durch das Tragen der Masken (gern FFP 2 Masken) in Gemeinschaftsflächen und das Einhalten der Händehygiene dazu beizutragen, eine Keimverschleppung zu vermeiden.

Und weiter gilt:
Unsere Mitarbeitenden müssen sich zusätzlich zur Impfung 2 x wöchentlich testen. Sie arbeiten bei körpernahen Tätigkeiten mit FFP 2 Schutz und tragen ebenfalls während des Dienstes zumindest einen Mund-Nasen Schutz.

Gern erinnern wir auch in diesem Schreiben an die kontinuierliche Verfolgung des Impfstatus (siehe unser Scheiben vom Oktober) und auch den Grippeschutz durch eine entsprechende Impfung.

Bei Unklarheiten dazu, setzen Sie sich gern mit den entsprechenden Hausarztpraxen in Verbindung.

Soweit ein Gruß zum Ende des Jahres. Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen nun ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Übergang in das neue Jahr 2023!

Im Namen des Leitungsteams grüßt herzlich

Kerstin Schönlau

-Geschäftsbereichsleitung-

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