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TopThema - Projekt KGSsG

„KGSsG“ ist ein holpriges Kürzel, das wahrscheinlich wenige Menschen spontan korrekt „übersetzen“ können. Und doch spielt es eine wichtige Rolle im Werk, doch dazu später mehr.

Das Diakonische Werk Gladbeck-Bottrop-Dorsten hat sich in besonderer Weise dazu verpflichtet, allen Menschen in ihren Einrichtungen und Diensten, Angeboten und Arbeitsplätzen Schutz und Förderung zu bieten. Dennoch lassen sich Machtgefälle und Gewaltereignisse nicht immer vollständig vermeiden. Gewalt in ihren vielen Erscheinungsformen und mit ihren vielfältigen Ursachen können sich überall dort ereignen, wo Menschen zusammenleben und arbeiten.

Ob in der Kinder- und Jugendhilfe oder auch in den Bottroper Werkstätten: Hier werden bereits vielfältige Gewaltschutzkonzepte gelebt und entsprechende Präventionsmaßnahmen angeboten, damit alle uns anvertrauten Menschen und Mitarbeitenden bestmöglich gestärkt und geschützt werden. Um nun die verschiedenen präventiven Maßnahmen zueinander in Beziehung zu bringen, sie nicht isoliert, sondern ganzheitlich zu betrachten, läuft aktuell im Diakonischen Werk ein umfangreiches Projekt zur Gewaltprävention und zum Umgang mit Gewalt, das allen Beteiligten einen Handlungs- und Orientierungsrahmen bieten soll.

Und an dieser Stelle taucht dann das Kürzel „KGSsG“ wieder auf: Einerseits nutzt das Werk gesetzliche Impulse für eine inhaltliche Entwicklung eines solchen Konzeptes. So finden Vorgaben wie das Evangelische Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt - das „KGSsG“-, sowie Anforderungen aus dem SGB VIII, dem SGB IX und dem KJSG (Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen) Berücksichtigung. Neben der Entwicklung von Strukturen, die Gewalt reduzieren, ist es dem Diakonischen Werk vor allem ein großes Anliegen, nicht nur diese Gesetzesvorgaben zu erfüllen, sondern einen Schritt weiter zu gehen. Es geht somit nicht nur darum, Gewaltstrukturen zu erkennen, zu minimieren und zu verhindern, sondern auch darum, wie Organisation sowie Mitarbeitende aus Gewaltereignissen lernen können, um sich verbessern und Gewaltbetroffene angemessen begleiten zu können. „Mithilfe des ganzheitlichen Rahmenkonzept können wir Mitarbeitenden Handlungssicherheit geben - und zugleich ermöglicht der Einsatz etablierter Strukturen achtsamen Umgang mit Zeit und Ressourcen“, so Karl Hesse, Geschäftsführer.

Das Schutzkonzept soll für alle 74 Einrichtungen, Angebote und Dienste aus den verschiedenen Gesellschaften gelten. Denn Prävention und Schutz vor (auch sexualisierter) Gewalt braucht einen Plan, um keinen Raum für Gewalt zu geben. Dazu gehören zum Beispiel Fortbildungen für alle Fachkräfte, Präventionsangebote, einrichtungsspezifische Handlungspläne.

Als erster Schritt wurde das Projekt auf der Diakoniekonferenz allen Führungskräften vorgestellt; auf der Mitarbeiterversammlung Anfang Dezember skizzierte Karl Hesse das Projekt in Grundzügen den anwesenden Mitarbeitenden. Demnächst sollen in ausgewählten Einrichtungen erste Potenzial- und Risikoanalysen stattfinden, die offenlegen, wo „verletzliche“ Stellen einer Einrichtung oder Organisation liegen können und wo viel Potenzial gehoben werden kann zur Weiterentwicklung des Werkes. Insgesamt bleibt auch dabei am wichtigsten, Mitarbeitende, Klient:innen und weitere Akteure der Organisation von vorne herein in die Entstehung des Schutzkonzepts einzubinden.

Sobald wir etwas Neues zu unserem Konzept zu berichten haben, können Sie es an dieser Stelle lesen!

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