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Nachgefragt
Aktuell finden die Wahlen zur Mitarbeitervertretung statt. Wir sprachen mit dem Wahlvorstand Uwe Gill über den Wahlablauf.
BD: Was macht die diesjährige Wahl so besonders?
UGI: Der bisherige Vorsitzende und die erste Stellvertreterin der MAV haben sich nicht mehr zur MAV-Wahl aufstellen lassen. In dieser Wahl wird es nicht nur eine neue MAV geben, sondern in direkter Folge davon auch ganz neue Vorsitzende.
BD: Wie läuft die Wahl jetzt ab und mit welcher Wahlbeteiligung ist zu rechnen?
UGI: Wir sind ein sechsköpfiger Wahlvorstand. Die Wahlvorbereitung und Druchführung findet zusätzlich zu unserer sonstigen Arbeit statt und muss daher genau sturkturiert werden. Deswegen besuchen wir nur vom 28.03.-01.04. 20 Einrichtungen des Werkes, wo direkt gewählt werden kann. Die Zeiten und Orte sind bekannt, und so haben die Kollleginnen und Kollegen aus Einrichtungen, die wir nicht besuchen können, die Möglichkeit, dort wählen zu gehen oder ihre Wahl par Briefwahl vorab zu treffen. 75 Briefwahlbögen sind schon bei uns eingetroffen. Am ersten April sind wir vormittags im Dienstleistungszentrum. Dies ist der letzte Wahlort. Danach werden dann alle Wahlzettel noch vor Ort ausgezählt. Vor vier Jahren lag die Wahlbeteiligung bei ca. 32%. Da wünschen wir uns schon eine Steigerung, auch wenn das mehr Auszählarbeit bedeutet.
BD: Wieviele MAV Mitglieder stehen zur Wahl und wie viele werden davon gewählt?
UGI: Insgesamt haben sich 22 Mitarbeitende zur MAV -Wahl aufstellen lassen. Davon werden die 13 Kolleginnen und Kollegen mit den meisten Stimmen gewählt. Die dahinter befindlichen Wahlkandidaten sind potentielle Nachrücker, falls ein Kandidat oder eine Kandidatin doch noch von der Wahl zurücktritt.
BD: Sind alle Arbeitsbereiche in der Wahlliste vertreten?
UGI: Es haben sich aus fast Arbeitsbereichen Mitarbeitende bereit erklärt, für die MAV zu kandidieren.
BD: Wird automatisch der gewählte MAV-Vertreter mit den meisten Stimmen MAV- Vorstand?
UGI: Nein, die Wahl wird am 01. April ausgezählt. Dann haben wir zunächst ein vorläufiges Ergebnis. Danach haben die 13 gewählten Vertreterinnen und Vertreter 7 Tage die Möglichkeit, von ihrer Wahl zurückzutreten, erst dann ist das Ergebnis amtlich. In einer ersten konstituierenden Sitzung wählt dann das neue MAV-Gremium den neuen ersten Vorsitzenden oder die erste Vorsitzende. Ist die Position gewählt, ist die Arbeit des Wahlvorstandes getan und der neue Vorsitzende wählt dann mit den neuen MAV Mitgliedern die jeweiligen Vertreter:innen.
BD: Zu guter Letzt noch eine Apell des Wahlvorstandes an die Belegschaft wählen zu gehen?
UGI: Auf jeden Fall! Die Arbeit und ihre gesetzlichen Regelungen werden immer komplexer. Eine mehrheitlich gewählte MAV ist ein starker Partner für Mitarbeitende, berechtigte Forderungen und Wünsche einzelner oder einer Dienstgruppe gegenüber dem Unternehmen zu vertreten.
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