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Ein lächelndes kleines Mädchen zeigt stolz seine bunten Hände, die mit Fingerfarbe bepinselt wurden. EDE.jpg

Ambulanter Erziehungsdienst EDE

Der EDE (Evangelischer Dienst für Erziehungshilfe) ist unsere flexible ambulante Erziehungshilfe in Gladbeck, Bottrop, Essen, Mülheim und Oberhausen. Die aufsuchende Arbeit bietet die Möglichkeit, "vor Ort" mit der Familie und den Kindern und Jugendlichen zu arbeiten, z.B. Unterstützung in alltagspraktischen Fragen zu geben und Erziehungssituationen zu beobachten und pädagogisch zu beraten.

Arbeit vor Ort bedeutet auch:

  • Vernetzung mit Schule, Ärzten, KITAS und anderen Institutionen
  • Unterstützung im Umgang mit dem Job Center oder Besuch der Schuldnerberatungsstelle
  • Gewährleistung der Kinderarztbesuche

In jedem Fall ist die Hilfe individuell zugeschnitten, bedarfs- und zielorientiert und findet dort statt, wo Probleme gelöst und Stärken entwickelt werden.

Zusätzliche Informationen finden Sie hier:

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendschutzgesetz, die vom Jugendamt beauftragt wird. Sie wendet sich an Familien- und Lebensgemeinschaften, in denen Erwachsene und Kinder zusammenleben. Schwerpunkte der Hilfe können sein:

  • Beratung in Erziehungsfragen
  • Konflikt- und Krisenberatung
  • Hilfe bei der Grundsicherung der Familie
  • Strukturierung des Alltags
  • Netzwerkarbeit mit Schulen, Kindergärten, Ärzten, etc.
  • Klärung der Finanzen
  • Abwendung von Gefährdungssituationen

Ziel der Hilfe ist es, Familien dahingehend zu unterstützen, dass sie ihre Ressourcen erkennen oder erschließen und ein selbständiges Leben mit den Familienmitgliedern führen zu können. Der Einsatz einer SPFH ist in der Regel befristet. Vorgesehen ist eine Zeit von 1-2 Jahren. In regelmäßigen Abständen wird der Bedarf mit allen Beteiligten in einer Hilfeplanung mit allen Beteiligten und dem Jugendamt überprüft.


Die Einrichtung eines Schutzkonzeptes erfolgt als Auftrag bei Kindswohlgefährdung zur Sicherheit des Kindes/ der Kinder innerhalb der Familie. Die Aufstellung eines individuellen Schutzkonzeptes zur Abwehr des Gefährdungsrisikos innerhalb der Familie wird individuell und passgenau auf die jeweilige Familie abgestimmt. Zwei MitarbeiterInnen überprüfen an sechs Tagen in der Woche die Wirksamkeit des Schutzes gemäß den im Hilfeplan erteilten Auflagen.

Für alle Mitarbeiter, die im Schutzkonzept tätig sind, erfolgt einmal wöchentlich eine ausführliche Besprechung. Die Einschätzung der Mitarbeiter wird in regelmäßigen Abständen dem Jugendamt mitgeteilt. Die Hilfeplanbesprechungen im Schutzkonzept erfolgen im Zeitraum von 4 – 6 Wochen.


Konflikte beim Umgangsrecht sorgen für Spannungsfelder zwischen den beteiligten Parteien. Trennungen eines Kindes von wichtigen oder potentiell wichtigen Bezugspersonen, in den meisten Fällen durch die Trennung der Eltern verursacht, gehören heute zum Lebensalltag vieler Kinder und Erwachsener. Der begleitete Umgangskontakt dient als eine Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen dem Kind und einem, nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Menschen wie z.B.:

  • Mutter oder Vater
  • Geschwister
  • Großeltern

In Begleitung einer dritten, neutralen Fachkraft trifft das Kind in den Räumen des evangelischen Dienstes für Erziehungshilfe z.B. den Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt. Das Angebot ist eine zeitlich befristete Hilfe. Die Eltern werden im besten Fall dahingehend unterstützt, nach und nach die Umgangsregelung selbst zu gestalten.


Erziehungsbeistandschaften gehören zu den ambulanten Hilfen zur Erziehung Grundlage der Hilfe ist §30 SGB VIII. Der Fokus der Hilfe Erziehungsbeistandschaften richtet sich auf das Kind oder die Heranwachsenden bei Problemen im Elternhaus, in der Schule, im sozialen Umfeld, mit dem Konsumverhalten, uvm.

Ziel der Maßnahme ist es, in Problemsituationen zu vermitteln, Fähigkeiten der Kinder, Jugendlichen zu fördern und neue Perspektiven zu eröffnen. Die Begleitung durch sozialpädagogisches Fachpersonal bietet Halt und Unterstützung für die Heranwachsenden, setzt jedoch Freiwilligkeit und aktive Mitwirkung der Heranwachsenden voraus.


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