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Kooperative Ausbildung an ehemaligen Kohlestandorten
In der externen betrieblichen Berufsausbildung in kooperativer Form schließen Sie einen Ausbildungsvertrag mit der Gesellschaft Arbeit und Bildung und einem Kooperationsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Der Ausbildungsbetrieb ist für Ihre fachpraktische Ausbildung gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung verantwortlich. Das Ziel der kooperativen Berufsausbildung ist der Wechsel von der außerbetrieblichen Ausbildung in eine betriebliche Ausbildung.
Damit dies gelingt, unterstützen wir Sie:
- Bei der Vorbereitung auf Klassenarbeiten
- Bei der Vor- und Nachbereitung des Berufsschulunterrichts
- Bei Problemen im Betrieb
- Bei privaten Problemen
Mit dem Förderprogramm kooperative Ausbildung an den Kohlestandorten unterstützen die Landesregierung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie die RAG-Stiftung Jugendliche in den Bergbauregionen des Landes und ermöglichen ihnen eine außerbetriebliche Ausbildung. Damit sollen zusätzliche Ausbildungsbetriebe an den ehemaligen Kohlestandorten gewonnen werden, die bereit sind, jungen Menschen in der Region eine berufliche Perspektive zu bieten. Durch die Zusammenarbeit zwischen Bildungsträger, kleinen und mittleren Unternehmen sollen zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen werden, mit dem Ziel, die Teilnehmenden des Förderprogramms im zweiten Ausbildungsjahr zu übernehmen.
Zugangsvoraussetzungen:
- Beratungsgespräch mit Ihrem Berater/ Ihrer Beraterin der Agentur für Arbeit
- Beratungsgespräch mit Ihrem Fallmanager/ Ihrer Fallmanagerin der Jobcenter Gelsenkirchen und Bottrop
Bildungsstätte Feldhofstraße
Feldhofstraße 1
45879 Gelsenkirchen
Ansprechpartner:in
Bildungsstätte Siemensstraße
Siemensstr. 40
46238 Bottrop
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