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Infobrief Februar 2023
Guten Tag, liebe Angehörige / Zugehörige,
wir sind alle schon lange im neuen Jahr angekommen, die Tage werden länger und die Vögel zwitschern nicht nur morgens unüberhörbar. Und wir freuen uns, dass die Corona Infektionen rückläufig sind und im Land Lockerungen der Maskenpflicht nun umgesetzt werden. Die vielen Presseberichte dazu haben Sie sicher wahrgenommen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Einrichtungen, Wohngemeinschaften, Tagespflegen und ambulanten Diensten allerdings noch weitere Hygienevorgaben existieren zum Schutz der vulnerablen Menschen, die bei und mit uns leben.
Auf der Bundesebene gilt das Infektionsschutzgesetz bis zum 7. April 2023. Der § 28b regelt besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit. Und darin wird vorgeschrieben, dass die Test- und Maskenpflicht für Mitarbeitende in Gesundheits- und Pflegeinrichtungen verpflichtend gelten. Und in den NRW Landesverordnungen gibt es in der Corona Schutz Verordnung weitere Anpassungen, die uns betreffen.
Es bleibt somit bei folgenden Vorgaben:
- Besucher:innen benötigen weiter einen negativen Test. Es genügt, wenn Sie am Vortag Ihres Besuchs einen Selbsttest vornehmen und das negative Testergebnis mündlich bestätigen.
Es gilt weiter, dass wir in unseren Häusern den Bewohnern, Mitarbeitenden und auch Ihnen als Besucher:innen eine größere Sicherheit anbieten wollen:
- Wir halten Testmaterial vor, das gelistet und qualitativ anerkannt ist
- Sie haben die Möglichkeit, einen Selbsttest unter Anleitung bei uns durchzuführen
- Oder wir übernehmen zu ausgewiesenen Testzeiten die Testungen, wie bisher auch gewohnt.
Auch bitten wir darum, weiter durch das Tragen der Masken (gern FFP 2 Masken) in Gemeinschaftsbereichen und das Einhalten der Händehygiene dazu beizutragen, eine Keimverschleppung zu vermeiden.
Es ist auch festgelegt, dass infizierte Mitarbeitende sich sofort in ein Beschäftigungsverbot begeben müssen.
Sollten sich Bewohner:innen infizieren, müssen wir eine Quarantäne über mindestens 5 Tage einhalten. Ein negativer Testnachweis ist dann zum Beenden nötig.
Gerne erinnern wir Sie an dieser Stelle auch an den aktuellen Impfstatus gegen Corona und Grippe.
Mit guten Wünschen im Namen des Leitungsteams grüßt herzlich
Kerstin Schönlau
-Geschäftsbereichsleitung-
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